I told you so, deux

Neues aus Juristan.
Wieder behalte ich Recht, dieser Staat ist eben bedeutend weniger blödsinnig, als die Herren und Damen Oberbedenkenträger uns weismachen wollen, um ihre faschistoiden Modfantasien wirklichkeit werden zu lassen und Kommjunitie Säuberungen durchzuführen.

Moderation ist quatsch, belangt wird niemand.
Mods sind unnütz und der Feind der Redefreiheit.
Gesprächsgemeinschaften brauchen nur Schutz [vor der Wahrheit], wenn sie sich in einer Blase der Ignoranz und Selbstzufriedenheit einpuppen wollen.

Zum O.R.K.

5 Gedanken zu „I told you so, deux

  1. Leider ein Griff daneben – denn dieses Urteil beschreibt ausschließlich die Verletzung von Urheberrechten, insbesondere mit dem Hinweis darauf, dass der Forenbetreiber nicht in der Lage ist, die Rechte zu verifizieren.Das hat aber leider keine Auswirkung auf Einträge, die inhaltlich rechtswidrig sind, also z.B. gewaltverherrlichende, faschistische oder ähnliche Aussagen enthalten. Hier kann der Forenbetreiber durchaus leicht erkennen, dass diese Einträge illegal sind und muss Maßnahmen ergreifen. Leider, Herr Hofrat, haben Sie hier also sprichwörtlich ins Abort gelangt: Beleidigungen in einem Forum bleiben von diesem Urteil unberührt in der rechtlichen Grauzone.

  2. nicht zumutbar, jeden Eintrag vor Veröffentlichung im Internet auf mögliche Verletzungen fremder Urheberrechte zu untersuchen.Da muss sich wohl noch jemand mit einer Sechs setzen. Es ist nicht zu vermeiden, dass rechtswidrige Inhalte auf einer Webseite erscheinen. Nur müssen sie dann auch entfernt werden, sobald sie erkannt sind.

  3. und damit ich wieder aufstehen darf: ist es nicht zumutbar, jeden Eintrag vor Veröffentlichung im Internet auf mögliche Verletzungen fremder Urheberrechte zu untersuchen.das Zitat von anonymous bezog sich auf das Urteil der vorhergehenden Instanz, und daher enthielt es diesen Kontext nicht.Im Übrigen schließe ich mich yo thales an.

  4. Das ständige:“Hier irrt Goethe!“ seitens bestimmter Teilnehmer ehrt mich, ist aber im Zweifelsfall unangebracht.

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